Rechteerklärung

(1) Der Teilnehmer räumt der AMD Akademie Mode & Design GmbH (nachfolgend „Hochschule“ genannt) mit dem Upload für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechtes das einfache räumlich unbeschränkte Recht zur Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung und sonstigen Verwertung der vom Teilnehmer im Rahmen und anlässlich seines Studiums an der Hochschule erstellten textlichen, bildlichen oder sonst urheberrechtsschutzfähigen Arbeiten/ Werke, die Gegenstand des Uploads sind, ein. Insbesondere werden folgende Rechte eingeräumt:

  • Das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht
  • Die Archivierungs- und Datenbank-, Homepage- und Telekommunikationsrechte/ interaktive Rechte/Abrufrechte
  • Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
  • Die Einräumung der vorgenannten Rechte durch den Teilnehmer auch an Dritte, bedarf jeweils der vorherigen Einwilligung der Hochschule.
  • Der Teilnehmer garantiert, zur Einräumung der durch diese Erklärung der Hochschule eingeräumten Rechte befugt zu sein und stellt die Hochschule von Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Verletzung von Rechten gemäß vorstehendem Abs. 1 im Zusammenhang mit einer vereinbarungsgemäßen Auswertung dieser der Hochschule übertragenen Rechte erhoben werden sollten.
  • Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sein Titel, Name, Foto, Berufsbezeichnung im Internetauftritt der Hochschule anlässlich der Veröffentlichung/ dem Upload seines Werkes auf der Webseite der Hochschule veröffentlicht bzw. öffentlich zugänglich gemacht werden.
  • Macht ein Dritter Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die vom Teilnehmer erstellten Lehrinhalte gegenüber der Hochschule und/oder einem Lizenznehmer der Hochschule geltend und wird die Nutzung der Lehrinhalte hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, so wird der Teilnehmer im Fall der berechtigten Inanspruchnahme der Hochschule und/oder deren Lizenznehmer jeglichen dadurch entstehenden Schaden – im gesetzlichen Umfang – einschließlich der Rechtsverfolgungskosten ersetzen.
  • Die Einräumung von Rechten und der Verzicht auf Rechte nach den vorstehenden Absätzen erfolgen unentgeltlich; § 32a UrhG bleibt unberührt.

(2) Der Teilnehmer räumt der Hochschule für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechtes das einfache räumlich unbeschränkte Recht zur werblichen Nutzung ein

  • Das Werberecht, das Online- und Internetrecht, insbesondere der Upload auf den Webseiten der Hochschule
  • Das Recht der öffentlichen Wiedergabe, jeweils in allen gegenwärtig bekannten Formen
  • Druck- und das Drucknebenrecht
  • Recht der Übersetzung der Lehrinhalte in andere Sprachen und die Auswertung dieser Fassungen nach allen vertragsgegenständlichen Nutzungsarten
  • Bearbeitungsrecht und Weiterentwicklungsrecht.
  • Die Hochschule wird die/ das jeweilige Arbeit/ Werk des Teilnehmers im Bedarfsfall lediglich redaktionell bearbeiten und dessen Recht auf Namensnennung berücksichtigen.
  • Die Einräumung der vorgenannten Rechte durch den Teilnehmer auch an Dritte, bedarf jeweils der vorherigen Einwilligung der Hochschule.
  • Die Einräumung von Rechten und der Verzicht auf Rechte nach den vorstehenden Absätzen erfolgen unentgeltlich; § 32a UrhG bleibt unberührt.

Die Hochschule wird die/ das jeweilige Arbeit/ Werk des Teilnehmers im Bedarfsfall lediglich redaktionell bearbeiten und dessen Recht auf Namensnennung berücksichtigen.