| Insgesamt | 20.670,- Euro | ||
| Monatliche Rate | 530,- Euro | ||
| Anmeldegebühren | 850,- Euro | ||
Schüler-BAföG
Eine finanzielle Unterstützung der AMD-Ausbildung besteht durch das Schüler-BAföG. Die Förderungswürdigkeit ist abhängig vom Alter des Antragstellers sowie von den Lebens-/ Einkommensverhältnissen der Eltern und des Antragstellers. Die Fördersätze des Schüler-BAföG liegen zwischen 190,- EUR und 350,- EUR. Das Schüler-BAföG muss im Gegensatz zum „normalen“ BAföG nicht zurückgezahlt werden.
Zur Zeit kann es für folgenden Ausbildungsgang beantragt werden:
Formulare
Der Schüler-BAföG-Antrag unterscheidet sich nicht vom normalen BAföG-Antrag. Auf der folgenden Seite können Sie die Formulare und Erläuterungen herunterladen.
http://www.das-neue-bafoeg.de/antrag_formulare.php
Zuständige BAföG-Ämter
Wenden Sie sich bitte an die Ämter für Ausbildungsförderung der Kreise oder kreisfreien Städte, in denen sich der Wohnsitz Ihrer Eltern befindet. Ausnahmesituationen: Die Eltern leben getrennt oder Sie sind verheiratet. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt, in dem sich Ihr aktueller Wohnsitz befindet. Eine Liste aller Ämter steht hier zur Ansicht bereit.
http://www.das-neue-bafoeg.de/antrag_adressen_default.phpSchüler-BAföG Hamburg/ Beratung
Einwohneramt des
Bezirksamtes Hamburg-Mitte
Amt für Ausbildungsförderung
Klosterwall 2
20095 Hamburg
Tel: 040 - 42854 -4604
Fax: 040 - 42854 -2975
Bildungskredit
Zur Unterstützung von Auszubildenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen werden verzinsliche Kredite gewährt. Dieser Kredit dient der Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung. Ausgeschlossen sind Auszubildende, die bereits BAföG beziehen. Der Bildungskredit wird vom Bundesverwaltungsamt vergeben und gegebenenfalls nach der Zwischenprüfung gewährt. Die genauen Konditionen und Anforderungen sind über die Bildungskredit-Hotline oder über das Internet abzurufen.
Bildungskredit-Hotline: 01 88 83 58 -4492
http://www.bundesverwaltungsamt.de
Alle Angaben sind ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit.